Key Gemeinsam

Vertragsdurchführung


  • Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder nach der gewöhnlichen
  • Einhaltung und Überprüfung der notwendigen Sicherheitskriterien
  • Berücksichtigung des Stands der Technik
  • Einhaltung sämtlicher einschlägiger Normen (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GS-, CE-Kennzeichnung, DIN-Normen)
  • TÜV-Abnahme durchführen lassen
  • Keine Billig-Einzelkomponenten verwenden, sondern geprüfte Gesamtsysteme
  • Keine Import aus Nicht-EU Ländern, da bei diesen stets eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, auch wenn der Hersteller bekannt ist
  • Dokumentation der gesamten Vertragsdurchführung zu Beweiszwecken
  • Überwachung der ausführenden Mitarbeiter auf Qualifikation und Zuverlässigkeit, da nur so eine Haftung für diese vermieden werden kann
  • Instruktion / Einweisung des Kunden in das Gerät, einschließlich Dokumentation, dass dies erfolgt ist

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