Vertragsdurchführung
- Einhaltung der vertraglich vereinbarten oder nach der gewöhnlichen
- Einhaltung und Überprüfung der notwendigen Sicherheitskriterien
- Berücksichtigung des Stands der Technik
- Einhaltung sämtlicher einschlägiger Normen (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, GS-, CE-Kennzeichnung, DIN-Normen)
- TÜV-Abnahme durchführen lassen
- Keine Billig-Einzelkomponenten verwenden, sondern geprüfte Gesamtsysteme
- Keine Import aus Nicht-EU Ländern, da bei diesen stets eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht, auch wenn der Hersteller bekannt ist
- Dokumentation der gesamten Vertragsdurchführung zu Beweiszwecken
- Überwachung der ausführenden Mitarbeiter auf Qualifikation und Zuverlässigkeit, da nur so eine Haftung für diese vermieden werden kann
- Instruktion / Einweisung des Kunden in das Gerät, einschließlich Dokumentation, dass dies erfolgt ist