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Hydraulischer Abgleich und KfW-Förderung

Hier finden Sie die KfW-Bestätigung zum Nachweis des hydraulischen Abgleichs:

Die werksseitige Ventilvoreinstellung ist ein anerkanntes Näherungsverfahren zum hydraulischen Abgleich der Heizkörperventile gemäß Leistungsbeschreibung der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft, VdZ e.V.. Damit werden die Voraussetzungen für aktuelle staatliche Förderprogramm, zum Beispiel der KfW, erfüllt.

Folgende Randbedingungen der KfW sind zu beachten:

  • anwendbar bei Gebäuden mit bis 500 qm Nutzfläche je mit einer Pumpe versorgtem Heizstrang
  • der maximal zulässige Strangdifferenzdruck ist einzuhalten
  • Strangregler sind gegebenenfalls zu installieren, um Strömungsgeräuschen im Ventil vorzubeugen und die Pumpenleistung zu optimieren